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Declaration on Accessibility

Die Lausitz Festival GmbH ist bemüht, die Webseite https://www.lausitz-festival.eu im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
 

Für digitale Dienstleistungen gelten die Anforderungen nach § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) i. V. m. § 3 Abs. 1 BFSG sowie der Verordnung zum BFSG (BFSGV).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: https://www.lausitz-festival.eu

 

Ergänzung zur Barrierefreiheitserklärung

Auf unserer Webseite wird das Barrierefreiheits-Plugin AccessGO (https://www.accessgo.de) von der DGfB Deutsche Gesellschaft für Barrierefreiheit mbH angeboten. 

Mit diesem können Nutzende unsere Webseite an individuelle Einschränkungen oder Präferenzen anpassen. 

Die Einstellungen können über das AccessGO-Symbol abgerufen werden oder alternativ über die Tastenkombination “ALT + 1”. Alle Funktionen können auch mit der Tastatur gesteuert werden.

Unter anderem ist es dadurch möglich, folgende Aspekte anzupassen:

  • Schriftgröße
  • Kontrast
  • Hervorhebung von Links
  • Aktivieren eines Bildschirmlesers
  • Nutzung der Profile, um mehrere Einstellungen gleichzeitig zu aktivieren.

 

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde erstellt am: 12.08.2025

 

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung unter Hinzunahme des Accessibility-Tools von AccessGO.

Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise barrierefrei. 

Im Einzelnen sind die folgenden Punkte nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

  • Barriere: Einige Buttons sind leer oder enthalten keinen beschreibenden Text.
  • Barriere: Einige Links sind leer oder enthalten keinen Text, wodurch deren Ziel oder Funktion nicht erkennbar ist.
  • Barriere: Einige Formularfelder besitzen keine korrekt zugeordnete Textbeschriftung. 
  • Barriere: Redundante benachbarte Links mit identischem Ziel.
  • Barriere: Interaktive Elemente reagieren ausschließlich auf Mausaktionen, ohne alternative Tastatursteuerung.
  • Barriere: Übersprungene Überschriften­ebene in der Dokumentstruktur.
  • Barriere: Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente (z. B. Programme, Broschüren, Presseunterlagen) sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Sie weisen teils fehlende Überschriften, Alternativtexte oder korrekte Lesereihenfolgen auf. Aus organisatorischen Gründen können bestehende PDFs derzeit nicht vollständig angepasst werden. Neue Dokumente werden – soweit möglich – barrierefrei erstellt. Auf Anfrage stellen wir einzelne Dateien in einer zugänglichen Version bereit.

 

Umgang mit diesen Barrieren

Barrieren werden laufend und nach und nach abgebaut. Bestehende Fehler werden im Rahmen von Aktualisierungen korrigiert. Einige auf der Website bereitgestellte PDF-Dokumente (z. B. Programme, Broschüren, Presseunterlagen) sind derzeit nicht vollständig barrierefrei. Sie weisen teils fehlende Überschriften, Alternativtexte oder korrekte Lesereihenfolgen auf. Aus organisatorischen Gründen können bestehende PDFs derzeit nicht vollständig angepasst werden. Neue Dokumente werden – soweit möglich – barrierefrei erstellt. Auf Anfrage stellen wir einzelne Dateien in einer zugänglichen Version bereit.

 

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website erfragen

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Lausitz Festival GmbH

Obermarkt 19

02826 Görlitz

barrierefreiheit@lausitz-festival.eu

 

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle. 

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-​Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

 

Kontakt

Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an: 

MLBF (in Errichtung)

c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Postfach 39 11 55

39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970

E-​Mail: MLBF@ms.sachsen-​anhalt.de

Ihre Anfragen und Informationen werden von uns an die zuständigen Stellen weitergeleitet.